Erklärung zur Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Personalamt ist bemüht, die Website www.blickpunktpersonal.hamburg im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.blickpunktpersonal.hamburg veröffentlichte Website der Behörde für Personalwesen / Personalamt Hamburg.

Als juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne von § 2 HmbBGG sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 1 HmbBITVO in Verbindung mit den §§ 3 Abs. 1–4 und § 4 der BITV des Bundes, die auf Grundlage von § 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht bisher auf:

  • einer generellen Bewertung von Inhalten von hamburg.de durch Dataport AöR im Zeitraum 06.12.2021 bis 09.12.2021.

Hinweis: Da die Website erst 2025 live geschaltet wurde, wurde sie bislang nicht vollständig individuell geprüft. Daher sind die Ergebnisse der Bewertung von 2021 nur bedingt auf die neue Website übertragbar.

Alle auf der Website veröffentlichten Dokumente (z. B. PDFs) und Bilder müssen separat barrierefrei bereitgestellt werden, insbesondere durch Alternativtexte, strukturierte Inhalte und zugängliche Dateiformate.

Aufgrund der bisherigen Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Anpassbarkeit

Einige visuelle Listen sind aktuell noch nicht als solche strukturiert.

Geplante Maßnahmen:

  • Strukturierung der Listen gemäß WCAG 2.1 bis Ende 2025.

Barrierefreie Alternativen:

  • Wichtige Inhalte sind auch in Fließtext verfügbar.

Navigierbarkeit

Seitenübergreifend werden aussagekräftigere Linktexte wie „Mehr“ oder „Weiterlesen“ benötigt.

Geplante Maßnahmen:

  • Anpassung der Linktexte bis Ende 2025.

Barrierefreie Alternativen:

  • Inhaltsverzeichnisse und ergänzende Überschriften erleichtern die Orientierung.

Kompatibilität

Statusmeldungen zu Suchergebnissen sind nicht programmatisch verfügbar.

Geplante Maßnahmen:

  • Programmatische Bereitstellung von Statusmeldungen bis Mitte 2026.

Dokumente und Medien

Einige auf der Website verlinkte Dokumente (z. B. PDFs) stammen aus älteren Jahren und entsprechen nicht vollständig den Anforderungen an Barrierefreiheit. Dies betrifft insbesondere:

  • fehlende Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • unzureichende Struktur (Überschriften, Tabellen, Listen)
  • eingeschränkte Lesbarkeit für unterstützende Technologien

Geplante Maßnahmen:

  • Alle neu veröffentlichten Dokumente werden barrierefrei erstellt.
  • Bestehende, ältere Dokumente werden sukzessive überprüft und angepasst.

Barrierefreie Alternativen:

  • Inhalte werden nach Möglichkeit zusätzlich in HTML, Leichter Sprache oder barrierefreien PDF-Versionen bereitgestellt.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

  • Zahlreiche Texte werden zusätzlich in Leichter Sprache und Gebärdensprache angeboten, um ein höheres Maß an Barrierefreiheit als gesetzlich vorgeschrieben zu realisieren.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15. August 2025 erstellt und zuletzt überprüft.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter:

E-Mail: blickpunktpersonal@personalamt.hamburg.de