Aktuelle Ausgabe

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Stand: 23.07.2025, 00:00

Ausbildung neu denken: Die Idee eines trialen Modells in der Allgemeinen Verwaltung

Altersabgänge, Fachkräftemangel, Generation Z – diese Schlagworte umreißen die Herausforderungen, vor der die hamburgische Verwaltung steht. Um die Schere zwischen dem Bedarf an Verwaltungsfachkräften und Altersabgängen zu verkleinern, heben wir die Einstellungszahlen bei den Nachwuchskräften in der Allgemeinen Verwaltung sukzessive von 240 in 2024 bis 400 im Jahr 2030 an. Im Jahre 2033 ist dann erstmals die Voll-Last erreicht: 400 jährliche Einstellungen führen zu rund 1200 Auszubildenden und Studierenden in den Ebenen des ehemaligen mittleren und gehobenen Dienstes, die sich zeitgleich im Ausbildungssystem bewegen.

Inhaltsverzeichnis

Symbolbild_TrialesModell_CanvaKI
© Canva/KI

Wir erwarten dementsprechend in den nächsten Jahren fast die doppelte Anzahl an jungen Menschen aus der Generationen Z (Geburtsjahrgänge bis 2010). Ab voraussichtlich 2030 kommt dann die Generation Alpha (Geburtsjahrgänge bis 2024) zu uns. Beiden Generationen sind u.a. Flexibilität und individuelle Karrieremöglichkeiten wichtig. Schon heute möchten viele Auszubildende im Anschluss an die Ausbildung studieren. Sie wollen nicht auf den Aufstiegsstudiengang warten. Ebenfalls zu beobachten ist, dass der Beamtenstatus während der Ausbildung mindestens in der Laufbahngruppe (LG) 1 für einige Bewerberinnen und Bewerber aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr attraktiv und daher auch kein Attraktivitätsmerkmal im Recruiting ist.

In den Generationen Z und Alpha sind Entwicklungen erkennbar, auf die sich ein Ausbildungssystem vorbereiten muss: Die Anforderungen an die psychische Resilienz sind angesichts von Leistungsdruck, Informationsflut und ständiger digitaler Erreichbarkeit andere als vor etwa dreißig Jahren. Im Vergleich zu früheren Jahren ist die Krankheitsquote bei den Auszubildenden und Studierenden höher. Unterschiedliche Berichte legen nahe, dass eine gezielte Förderung z. B. motorischer und sprachlicher Fähigkeiten künftig noch wichtiger wird, um etwaige Entwicklungsunterschiede frühzeitig auszugleichen.

Zwischen Leistungsbereitschaft und dem Wunsch nach einer Work-Life-Balance: In der Tat scheint den Generationen Z und Alpha eine gewisse Widersprüchlichkeit eigen zu sein. Darüber hinaus verfügen beide Generationen über ein hohes Empathievermögen und sie haben - besser als die Baby Boomer - gelernt, auf eigene Grenzen zu achten.

Seit 2016 diskutieren wir in der FHH die zukunftsfähige Ausrichtung der Ausbildung der künftigen Verwaltungsfachkräfte. Zunächst haben alle Beteiligten den Blick auf die bestehenden Prozesse und Inhalte gelenkt. Inzwischen zeigt sich, dass allein eine Reform des Bestehenden nicht mehr ausreicht.

Wie soll die zukunftsfähige Ausrichtung aussehen? Die Idee: Wir führen ein so genanntes triales Modell ein, welches berufliche Praxis, Ausbildung und Studium in einem System integriert. In Hamburg folgt beispielsweise die Berufliche Hochschule Hamburg - und die mit ihr kooperierenden Arbeitgeber - einem solchen Modell. Beim Landesbetrieb Zentrum für Aus- und Fortbildung wird ein Projekt eingerichtet, welches die Voraussetzungen für eine umfassende Reform hin zu einem trialen Modell schaffen soll.

Die Eckpunkte:

  • Es soll weiterhin Regelstudierende geben, die im Studiengang Public Management den Bachelor of Arts anstreben. Künftig soll es möglich sein, dass sie – ungefähr zur Mitte des Studiums – die Prüfung zu Verwaltungsfachangestellten ablegen, so dass sie bei einem Abbruch des Studiums mindestens den Ausbildungsabschluss erworben haben und somit ohne Weiteres bei der FHH arbeiten können. 
  • Die Hamburger Verwaltung gliedert sich in zwei Laufbahngruppen: Laufbahngruppe 1 umfasst ausführende und sachbearbeitende Tätigkeiten (ehemals einfacher/mittlerer Dienst), Laufbahngruppe 2 übernimmt leitende und planende Aufgaben (ehemals gehobener/höherer Dienst). Jede Gruppe ist in zwei Qualifikationsebenen unterteilt, die sich nach Ausbildung und Aufgaben richten. Aktuell erfolgt die Ausbildung in Laufbahngruppe 1 oft im Beamtenstatus (Regierungssekretär-Anwärter:innen). Es wird jedoch geprüft, künftig nur noch Verwaltungsfachangestellte tariflich auszubilden. Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung verleiht die Laufbahnbefähigung (§ 5 Abs. 1 HmbLVO - AllgD), eine Verbeamtung danach ist weiterhin möglich.
  • Für Leistungsträgerinnen und Leistungsträger unter denjenigen, die die Ausbildung erfolgreich absolviert haben, soll sich ein Studium Public Management anschließen können. Der bestehende Aufstiegsstudiengang (von LG 2.1 zu LG 1.2) muss parallel dahingehend bewertet werden, ob dieser zukunftsfähig ist oder durch andere Konzepte ersetzt wird.
  • Für diejenigen, die nach der Ausbildung auf der Ebene der LG 1 arbeiten und sich erst später für eine weitere Qualifizierung entscheiden, soll es berufsbegleitende Angebote geben, die zu einem späteren Zeitpunkt in der Berufslaufbahn zur Verfügung stehen. Denkbar ist eine Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt, die den Weg in die LG 2 eröffnen könnte.
  • Quereinsteigende sollen die Gelegenheit bekommen, berufsbegleitend die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten zu absolvieren bzw. die Prüfung abzulegen. Die flexiblen Zugangswege zu einem Ausbildungsabschluss, die das Berufsbildungsgesetz aufzeigt, sollen stärker genutzt werden.

Das Projekt soll Ende 2028 beendet sein. Die Umsetzung würde dann voraussichtlich im Jahr 2029 beginnen und erste Absolventinnen und Absolventen im neuen Modell sind für ca. 2033/34 zu erwarten. Zudem ist es Aufgabe des Projektes, eine Kommunikationsstrategie zu entwickeln und Behörden und Ämter einzubinden.

Legen die Studierenden während des Studiums eine Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz ab und sollen möglicherweise Leistungen aus der Ausbildung im Studium Anerkennung finden, dann setzt dies eine sehr gute Abstimmung der Inhalte in Theorie und Praxis voraus. Für die Behörden und Ämter wird die Herausforderung darin bestehen die Praxisphasen sehr vorausschauend zu beplanen. Hinzu kommt die Anhebung der Einstellungszahlen, die auch unabhängig von der Reform erfolgen könnte. Im Ergebnis haben wir noch rund acht Jahre Zeit, um die Infrastruktur für die berufspraktische Ausbildung entsprechend aufzustellen. Es müssen neue Ausbildungsformate Einzug halten, die die Ausbildung von größeren Gruppen ermöglichen. Das Zentrum Personaldienste (Beihilfe), der Hamburg Service und die Verwaltung der Universität Hamburg (Zentraler Einkauf) sind hier Vorreiter.

Wir im Zentrum für Aus- und Fortbildung sind davon überzeugt, dass das Modell richtig und wichtig ist, um in den kommenden Jahren im Wettbewerb um Bewerberinnen und Bewerber weiterhin zu bestehen. Wir begegnen den Bedürfnissen der jungen Generationen und machen uns auf den Weg, Qualifizierung von Nachwuchskräften und Quereinsteigenden wesentlich flexibler als aktuell zu gestalten, so dass sie passgenau in die berufliche Laufbahn integriert werden können.

Mehr über die Ausbildungsreform erfahren Sie auch im blickpunkt personal Podcast zum Thema „Hamburgs Ausbildungsreform - Modern, flexibel, durchlässig.